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HOLLΓNDISCHE LEIDENSCHAFT – KALIFORNISCHE ORANGE FEM
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πΏ KALIFORNISCHE ORANGE von DUTCH PASSION Β· 𧬠Indica / Sativa Β· πͺ THC hoch (Hoch (15β19β―%)) Β· π¦ Ertrag XL.
| Marke | DUTCH PASSION |
|---|---|
| QuantitΓ di Semi | 10, 100, 3, 5 |
| Tipo di Fioritura | Photoperiodisch |
| Sesso | Feminisierte |
| Livello THC | Hoch (15β19β―%) |
| Livello CBD | Niedrig (0β1β―%) |
| Tempo di Fioritura | Schnell (7β9 Wochen) |
| Produzione - Resa | XL |
| Effetto | Alle |
| Sapore | Scharf |
| Tipologia / Genetica | Indica / Sativa |
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Artikelnummer:
n.Β v.
Kategorie: Samenladen
SchlagwΓΆrter: Cannabis Samen, DUTCH PASSION, Feminisierte Samen, Hybrid, Indica, KALIFORNISCHE ORANGE, Sativa, Scharf, THC Hoch
Marke: DUTCH PASSION
Beschreibung
Beschreibung
Californian Orange ist ein echter Klassiker der alten Schule, der nur bei Dutch Passion erhΓ€ltlich ist. Sie ist ein Hybrid aus 50% Indica und 50% Sativa aus den 1980er Jahren und wurde seitdem nur noch gekreuzt. Die Genetik stammt von einer auΓergewΓΆhnlichen kalifornischen Sorte ab.
Manchmal haben klassische Sorten wie Californian Orange auch viele Jahre nach ihrer VerΓΆffentlichung noch viele Bewunderer, trotz all der aufregenden neuen modernen Sorten und Hybriden, die im Laufe der Zeit erscheinen.
Eine hochwertige, traditionelle kalifornische SchΓΆnheit aus der Hippie-Γra. Eine auΓergewΓΆhnliche Sorte, die sowohl bei ihrer ErstverΓΆffentlichung als auch heute noch sehr begehrt ist.
Eigenschaften Californian Orange Fem:
- Gattung: Feminisiert XL
- Genotyp: Indica/Sativa-Hybrid
- Genetik: Original Californian Orange
- Tage: 63
ACHTUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als BetΓ€ubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; EinheitsΓΌbereinkommen ΓΌber BetΓ€ubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des PrΓ€sidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des PrΓ€sidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur fΓΌr andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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